ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Die Annahme von Aufträgen durch die reprogress gmbh erfolgt nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.

PREISE
Die Preisstellung erfolgt in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gemessen und berechnet wird mit Arbeitsrand, gerundet auf volle Werte. Mündliche und schriftliche Preisangebote werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Mangels besonderer Preisvereinbarungen gelten die Listenpreise des Lieferers.

 URHEBERRECHT
Der Besteller erklärt, alle Rechte (Eigentums-, Urheberrecht etc.) an dem für ihn zu bearbeitenden Stück zu besitzen und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nichtberechtigte Bearbeitung entstehen könnten, die Haftung. Vervielfältigungen von Dokumenten werden von uns als Kopie gekennzeichnet!

 LIEFERUNG
Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung. Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können nicht abgeleitet werden. Andernfalls erfolgt der Versand unfrei auf Gefahr des Bestellers, sofern derselbe nicht durch Beauftragte oder Boten des Lieferers durchgeführt wird. Verpackung wird billigst berechnet. Vereinbarte Lieferzeiten werden nach bester Möglichkeit eingehalten.

 GEWÄHRLEISTUNG
Auch bei größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, der Tönung und dgl. auftreten, die deshalb vorbehalten werden müssen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird nur insofern gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Für Arbeiten, die infolge Material- oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, wird kostenloser Ersatz geliefert. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für Handelsware wird die von den Vorlieferern geleistete Gewähr übernommen.

Für Verlust oder Beschädigung von übergebenen Originalen beim Transport durch Beauftragte oder Boten des Lieferers sowie bei der Aufbewahrung und bei den Arbeitsvorgängen beim Lieferer wird Ersatz im Einzelfalle bis zum Betrage von höchstens € 7.500 nach Maßgabe eines seitens des Wirtschaftsverbandes Kopie & Medientechnik e. V. abgeschlossenen Versicherungsvertrages geleistet. Darüber hinausgehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Eine Haftung des Wirtschaftsverbandes Kopie & Medientechnik e.V. wird nicht begründet. Schadensfälle an Originalen sind dem Lieferer binnen drei Tagen schriftlich mitzuteilen. Der Besteller ist verpflichtet, die Höhe des entstandenen Schadens nachzuweisen und glaubhaft zu machen sowie für die Abwendung und Minderung desselben zu sorgen.

Dem Lieferer wird das Recht eingeräumt, alle Unterlagen zu prüfen, um den Zeitwert der vom Schaden betroffenen Originale ermitteln zu können. Für Schäden durch höhere Gewalt haftet der Auftragnehmer nicht.

Änderungen und Eingriffe an Dokumenten-Vorlagen werden nicht vorgenommen.

 MÄNGELRÜGE
Die Beurteilung einer Reproarbeit ist eine subjektive Angelegenheit. Ist von Ihnen keine Angabe über die Ausführung gemacht, so haben wir nach eigener Auffassung von der sachgerechten Ausführung zu entscheiden. Als Beanstandung kann deshalb nur das anerkannt werden, was eindeutig Ihren Angaben widerspricht bzw. eindeutig auf fehlerhafte Bearbeitung (z. B. Flecken, Beschädigung o. Ä.) unsererseits zurückzuführen ist.

Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Beanstandungen melden Sie uns bitte sofort, spätestens aber innerhalb 8 Tagen nach Lieferung, schriftlich. Wir werden versuchen, den Fehler nachträglich zu beseitigen. Ist dieses nicht möglich, leisten wir schnellstmöglich kostenlosen Ersatz. Darüber hinausgehende Ansprüche können wir nicht anerkennen.

 EIGENTUMSVORBEHALT
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Auftragnehmer zustehenden Forderungen Eigentum des Lieferers. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Abnehmer gegen den Dritten hat, ohne daß es dazu einer ausdrücklichen Abtretung und Anzeige an den Lieferer bedarf.

 ZAHLUNG
Rechnungen sind zahlbar sofort bei Erhalt der Ware ohne jeden Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Bei Aufträgen, die für Rechnung eines Dritten ausgeführt worden sind, haftet der Besteller neben dem Dritten als Selbstschuldner.

 GERICHTSSTAND
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt der Sitz des Lieferers.

 UNWIRKSAMKEIT
Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, soweit solche fehlen, eine der geltenden Rechtsauffassung folgende Regelung.